Osteopathie*
Karlsruhe

Osteopathie Praxis im Klinikum Karlsruhe, Klaus Czepan - Heilpraktiker

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Kosten & Erstattung
Osteopathie Praxis im Klinikum

Kosten - Gebühren - Erstattung

Info zu den Behandlungskosten für Osteopathie in Karlsruhe, Hausbesuche in Ettlingen und für mobile Osteopathie in Rheinstetten und zu Ihren Erstattungsmöglichkeiten.

Abrechnung als Bestellpraxis

Die eigenständige Praxis Klaus Czepan - Heilpraktiker mit Standort im Klinikum Karlsruhe wird als Bestellpraxis im Stundenrhythmus geführt. Für eine Behandlungseinheit wird ein Pauschalhonorar in Höhe von 150,00 € berechnet.

Kosten für Hausbesuche

Die Abrechnung von Hausbesuchen ist im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) geregelt. In der Praxis für Osteopathie in Karlsruhe, Klaus Czepan, Heilpraktiker werden bei Hausbesuchen berechnet:

Hausbesuch einschließlich Beratung:
bei Tag 24,- €
bei Nacht und an Sonn- und Feiertagen 29,- €

zusätzliche Nebengebühren für Hausbesuche bis 2 km für jede angefangene Stunde:
bei Tag 4,00 €
bei Nacht 8,- €

Die Abrechnung von Wegegeld erfolgt pro Kilometer und erst ab 2 km Entfernung zwischen Praxisort und Behandlungsort und umfasst die Gesamtstrecke der gefahrenen Kilometer, also bei 24 km in eine Fahrtrichtung ergeben sich 48 km gefahrene Gesamtstrecke aus Hin- und Rückweg:

Nebengebühren (Wegegeld) für Hausbesuche bis 25 km zwischen Praxis- und Besuchsort für jeden zurückgelegten km
bei Tag 1,00 €/km
bei Nacht 2,- €/km

Nebengebühren (Wegegeld) für Hausbesuche ab 25 km zwischen Praxis- und Besuchsort für jeden zurückgelegten km:
0,20 €/km

Erstattungsmöglichkeit durch
gesetzliche Krankenkassen

Die Leistungserweiterung "Osteopathie" wurde den entsprechenden Krankenkassen genehmigt vom Bundesamt für Soziale Sicherung, einer Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Die Mitglieder der meisten gesetzlichen Krankenkassen erhalten die Kosten meiner osteopathischen Behandlung anteilig erstattet. Dies ist eine freiwillige Satzungsleistung und dementsprechend sind die Regelungen der Krankenkassen sehr unterschiedlich. Die meisten Krankenkassen verlangen zusätzlich zu meiner Abrechnungsquittung die formlose Verordnung eines Arztes mit dem Wort "Osteopathie", ohne Anzahl und ohne Diagnose. Bitte erkundigen Sie sich vorab, wie Ihre Krankenkasse das handhabt.

Osteopathie Qualitätssicherung

Klaus Czepan

Ich bin Mitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie BAO e.V. . Dies ist der Dachverband osteopathischer Schulen und Verbände.

Erstattungsmöglichkeit durch die privaten Krankenkassen

Private Krankenkassen können meine Gebühr erstatten. Die Abrechnung meiner Leistung erfolgt nach Gebührenordnung für Heilpraktiker GeBüH.

Erstattung durch die Beihilfe erfolgt nach der Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Bundesbeihilfeverordnung - BBhV) Anlage 2 (zu § 6 Absatz 3 Satz 4) Höchstbeträge für die Angemessenheit der Aufwendungen für Heilpraktikerleistungen Dadurch könnte es in Einzelfällen zu einer etwas geringeren Erstattung durch die Beihilfe kommen. Ich kläre Sie vorab darüber auf.

Beihilfefähig sind gemäß § 13 i.V.m. § 6 Absatz 3 Satz 4 der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) Aufwendungen für Leistungen von Heilprakti- kerinnen und Heilpraktikern, die in Anlage 2 zu § 6 Absatz 3 Satz 4 BBhV aufgeführt sind und die dort genannten Maßgaben erfüllen. Hierbei ist zu beachten, dass beihilfefähige Aufwendungen auf die in Anlage 2 genannten, angemessenen Höchstbeträge beschränkt sind.

Bitte teilen Sie mir eine Absage von Terminen spätestens 24 Std. vorher mit. Erscheinen Sie nicht, ohne den Termin rechtzeitig abgesagt zu haben, berechne ich den Termin mit 150.- €. Dies ist so geregelt durch § 630a ff BGB.

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