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Ich arbeite im Stundenrhythmus, um effizient und mit möglichst wenigen Terminen ein Problem zu lösen. Die Behandlungsgebühr beträgt pauschal 150,- € für einen Termin.

Die Mitglieder der meisten gesetzlichen Krankenkassen erhalten die Kosten meiner osteopathischen Behandlung anteilig erstattet. Bitte erkundigen Sie sich vorab über die aktuellen Bedingungen bei Ihrer Krankenkasse.

Private Krankenkassen können meine Gebühr erstatten. Die Abrechnung meiner Leistung erfolgt nach Gebührenordnung für Heilpraktiker GeBüH – nichtamtliche Gegenüberstellung.

Erstattung durch die Beihilfe erfolgt nach der Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Bundesbeihilfeverordnung - BBhV) Anlage 2 (zu § 6 Absatz 3 Satz 4) Höchstbeträge für die Angemessenheit der Aufwendungen für Heilpraktikerleistungen Dadurch könnte es in Einzelfällen zu einer etwas geringeren Erstattung durch die Beihilfe kommen. Ich kläre Sie vorab darüber auf.

Beihilfefähig sind gemäß § 13 i.V.m. § 6 Absatz 3 Satz 4 der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) Aufwendungen für Leistungen von Heilprakti- kerinnen und Heilpraktikern, die in Anlage 2 zu § 6 Absatz 3 Satz 4 BBhV aufgeführt sind und die dort genannten Maßgaben erfüllen. Hierbei ist zu beachten, dass beihilfefähige Aufwendungen auf die in Anlage 2 genannten, angemessenen Höchstbeträge beschränkt sind.

Bitte teilen Sie mir eine Absage von Terminen spätestens 24 Std. vorher mit. Erscheinen Sie nicht, ohne den Termin rechtzeitig abgesagt zu haben, berechne ich den Termin mit 150.- €. Dies ist so geregelt durch § 630a ff BGB.