Osteopathie Kosten & Erstattung Praxis im Klinikum KarlsruheErstattungsmöglichkeiten jetzt erfragen!
Was kostet Osteopathie in Karlsruhe? |
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Ich arbeite im Stundenrhythmus, um effizient und mit möglichst wenigen Terminen ein Problem zu lösen. Die Behandlungsgebühr beträgt pauschal 150,- € für einen Termin. |
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Die Mitglieder der meisten gesetzlichen Krankenkassen erhalten die Kosten meiner osteopathischen Behandlung anteilig erstattet. Bitte erkundigen Sie sich vorab über die aktuellen Bedingungen bei Ihrer Krankenkasse. |
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Private Krankenkassen können meine Gebühr erstatten. Die Abrechnung meiner Leistung erfolgt nach Gebührenordnung für Heilpraktiker GeBüH – nichtamtliche Gegenüberstellung. |
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Erstattung durch die Beihilfe erfolgt nach der Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Bundesbeihilfeverordnung - BBhV) Anlage 2 (zu § 6 Absatz 3 Satz 4) Höchstbeträge für die Angemessenheit der Aufwendungen für Heilpraktikerleistungen Dadurch könnte es in Einzelfällen zu einer etwas geringeren Erstattung durch die Beihilfe kommen. Ich kläre Sie vorab darüber auf. |
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Beihilfefähig sind gemäß § 13 i.V.m. § 6 Absatz 3 Satz 4 der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) Aufwendungen für Leistungen von Heilprakti- kerinnen und Heilpraktikern, die in Anlage 2 zu § 6 Absatz 3 Satz 4 BBhV aufgeführt sind und die dort genannten Maßgaben erfüllen. Hierbei ist zu beachten, dass beihilfefähige Aufwendungen auf die in Anlage 2 genannten, angemessenen Höchstbeträge beschränkt sind. |
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Bitte teilen Sie mir eine Absage von Terminen spätestens 24 Std. vorher mit. Erscheinen Sie nicht, ohne den Termin rechtzeitig abgesagt zu haben, berechne ich den Termin mit 150.- €. Dies ist so geregelt durch § 630a ff BGB. |