Osteopathie*
Karlsruhe

Osteopathie Praxis im Klinikum Karlsruhe, Klaus Czepan - Heilpraktiker

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AGBs
Osteopathie Praxis im Klinikum

Recht - Grundlage - Vertrag

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechtliche Bedingungen zum
Behandlungsvertrag mit der Praxis Czepan
Heilpraktiker im Klinikum Karlsruhe


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1)

Die Osteopathie Praxis im Klinikum Karlsruhe, ansässig im Städtischen Klinikum Karlsruhe, Moltkestraße 90, 76133 Karlsruhe, wird als reine Bestellpraxis durch den Inhaber und Heilpraktiker Klaus Czepan geführt.

(2)

Durch die Inanspruchnahme einer Behandlung kommt ausschließlich ein Behandlungsvertrag mit dem Inhaber Klaus Czepan zustande; dieser ist alleiniger Inhaber aller Ansprüche aus dem Behandlungsverhältnis. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass kein Vertragsverhältnis mit der Städtischen Klinikum Karlsruhe gGmbH begründet wird.

§ 2 Terminvereinbarung und Ausfallhonorar

(1)

Die Praxis wird als Bestellpraxis im Stundenrhythmus geführt. Für eine Behandlungseinheit wird ein Pauschalhonorar in Höhe von 150,00 € berechnet.

(2)

Vereinbarte Termine sind verbindlich. Der Patient verpflichtet sich, Termine im Falle einer Verhinderung mindestens 24 Stunden vorher abzusagen.

(3)

Erfolgt keine oder eine verspätete Absage (weniger als 24 Stunden vor dem Termin), wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 150,00 € fällig, sofern die Praxis den Termin nicht anderweitig vergeben konnte. Dem Patienten bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 3 Abrechnung und Zahlungsbedingungen

(1)

Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar im Anschluss an jeden Behandlungstermin.

(2)

Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 7 Kalendertagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.

§ 4 Zahlungsverzug

Bei Überschreitung des Zahlungsziels gerät der Patient in Verzug, sofern er auf diese Folge in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen wurde. In diesem Fall werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet.

§ 5 Gerichtsstand

Sofern der Patient keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder es sich um einen Vertrag mit Kaufleuten handelt, ist Karlsruhe der ausschließliche Gerichtsstand. In allen anderen Fällen gelten die gesetzlichen Regelungen.

§ 6 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Diese Fassung ist gültig seit 29.04.2026

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