Osteopathie*
Karlsruhe

Osteopathie Praxis im Klinikum Karlsruhe

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Osteopathie im Klinikum - Heilpraktiker & Qualitätssicherung

rechtskonform und evidenzinformiert

Information zur Kooperationspraxis -
Osteopathie im Klinikum Karlsruhe - folgt der
aktuellen Rechtslage und nutzt verschiedene Möglichkeiten der Qualitätssicherung

Rechtliche Hinweise zur Osteopathie


Wissenschaftliche Einordnung und Evidenz

Die Osteopathie sowie alle Fachbereiche (wie Kinderosteopathie, Sportosteopathie, Rationale Osteopathie etc.) sind nach den Grundsätzen der evidenzbasierten Medizin keine anerkannten Therapieverfahren.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die Anwendung der manuellen Verfahren der Osteopathie zur Behandlung, Linderung oder Heilung von Erkrankungen keine ausreichende wissenschaftliche Evidenz vorliegt.

Trotzdem werden unterschiedliche Verfahren der manuellen Behandlung seit Jahrhunderten angewandt. In der modernen Rationalen Osteopathie bedient man sich heutzutage deshalb der Methode des sogenannten Clinical Reasoning im Rahmen eines evidenzinformierten Vorgehens, um Patientensicherheit herzustellen und den Behandlungsverlauf zu evaluieren. Für mehr Information (bitte hier weiterlesen).

Berufsrechtliche Regelungen und
Rechtsprechung

Die Anwendung der Osteopathie oder osteopathischer Verfahren ist in Deutschland rechtlich als Ausübung der Heilkunde eingestuft. Nach der maßgeblichen Rechtsprechung wird die Osteopathie in ihrer Gesamtheit als untrennbare Heilkunde gewertet. Die Rechtsprechung grenzt die Befugnisse hierzu wie folgt ab:

Vorbehalt für Ärzte und Heilpraktiker:
Die Durchführung osteopathischer Behandlungen setzt in Deutschland zwingend eine ärztliche Approbation oder eine uneingeschränkte Heilpraktikererlaubnis voraus. Eine sektorale (teilweise) Erlaubnis zur Ausübung der Osteopathie ist rechtlich nicht existent.
(vgl. Oberlandesgericht Düsseldorf: OLG, Az. I-20 U 236/13, Urteil vom 08.09.2015),
(vgl. Bundesverwaltungsgericht: Az. BVerwG 3 C 15.17 und Az. BVerwG 3 C 16.17 und Az. BVerwG 3 C 17.17, Urteile vom 10. Oktober 2019),
(vgl. Landgericht Stuttgart: Az. 11 O 52/21, Urteil vom 27. Januar 2022, rechtskräftig Ende Januar / Anfang Februar 2023.
(vgl. Verwaltungsgericht München: Az. M 27 K 20.6017, Urteil vom 19.01.2023
(vgl. Kammergericht Berlin: Az. 5 U 9/24, Urteil vom 03.12.2024),

Herr Czepan praktiziert Osteopathie als eine Heilkunde im Rahmen der berufsrechtlichen Regelungen des Heilpraktikergesetzes.

Heilmittelwerbung und
Rechtsprechung

Gerichte in Deutschland befassen sich mit Osteopathie meist im Rahmen von wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten (Irreführung). Nach ständiger Rechtsprechung fehlen für alle manuellen osteopathischen Behandlungen wissenschaftlich gesicherte Belege für eine therapeutische Wirksamkeit bei Erkrankungen:
(vgl. Landgericht Karlsruhe Az. 14 O 49/14 KfH III, Urteil vom 14. November 2014)
(vgl. Oberlandesgericht Frankfurt Az. 6 U 74/17, Urteil vom 21.06.2018
(vgl. Kammergericht Berlin Az. 5 U 9/24, Urteil vom 03.12.2024).

Zertifizierungen und internationale
Registrierungen

**Qualitätssicherung:
Die Osteopathie Praxis im Klinikum Karlsruhe ist eine Kooperationspraxis und vereint hohe nationale und internationale Standards. Herr Czepan ist Heilpraktiker in Deutschland und verfügt über umfassende nationale und internationale Qualifikationsnachweise, die von Registern und Fachverbänden fortlaufend geprüft werden.

Nationale & internationale Zulassungen:
Die maßgebliche rechtliche Grundlage für die Ausübung der Heilkunde in den Praxisräumen im Klinikum Karlsruhe ist die deutsche Heilpraktikererlaubnis.

Rechtliche Einordnung:
Die genannten Formen der Qualitätssicherung und Zertifizierung ändern nichts an der rechtlichen Einordnung der Osteopathie in Deutschland. Nach ständiger deutscher Rechtsprechung gilt die Osteopathie in ihrer Gesamtheit als ein in der evidenzbasierten Medizin wissenschaftlich nicht anerkanntes Verfahren. Die hier angebotene, moderne manuelle Behandlung ist evidenzinformiert und orientiert sich am aktuellen Stand international empfohlener manueller Behandlungsstandards in Physiotherapie, pysikalischer Therapie, manueller Medizin und Rehabilitation.

Verbandliche Zertifizierung:
In Deutschland ist Herr Czepan geprüftes und zertifiziertes Mitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie (BAO e.V.) mit Sitz in der Römergasse 9, 65199 Wiesbaden.

Qualifikation nach Schweizer Standards
Zudem besitzt Herr Czepan die offiziellen Berufsausübungsbewilligungen als Osteopath und als Heilpraktiker gemäß dem Schweizer Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe (GesBG). Diese berechtigt ihn zur eigenständigen Berufsausübung in der Primärversorgung des Schweizer Gesundheitswesens.

Die auf diesen Webseiten genannten Qualifikationen (wie "Abschluss nach Schweizer Standard" oder die Erteilung einer kantonalen Berufsausübungsbewilligung als Osteopath in der Schweiz) beziehen sich ausschließlich auf die dortige formelle, staatliche und interkantonale Reglementierung des Berufsstandes und legitimiert die Tätigkeit in der Primärversorgung im Gesundheitswesen der Schweiz.

Akkreditierungen:
Für die Abrechnung mit Schweizer Zusatzversicherungen ist Herr Czepan im Erfahrungsmedizinischen Register EMR sowie bei der Stiftung ASCA akkreditiert. Die Hinweise auf die Registrierungen im Erfahrungsmedizinischen Register (EMR) und bei der Stiftung ASCA dienen nur zur Qualitätssicherung und Abrechnung mit Schweizer Komplementär - Zusatzversicherungen. Diese Registrierungen dienen der formalen Zulassung und der jährlichen Kontrolle der gesetzlichen Weiterbildungspflicht im Bereich der Komplementärmedizin.

Wichtiger Hinweis:
Diese ausländischen Qualitäts- und Ausbildungsstandards ändern nichts an der oben beschriebenen Einordnung der Osteopathie als wissenschaftlich in der Medizin nicht anerkanntes Verfahren im Sinne der deutschen Rechtsprechung. Die alleinige maßgebliche rechtliche Grundlage für die Ausübung der Heilkunde in den Räumen der eigenständigen Kooperationspraxis am Standort des Klinikums Karlsruhe und bleibt die deutsche Heilpraktikererlaubnis.

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