Osteopathie im Klinikum - Heilpraktiker & Qualitätssicherungrechtskonform und evidenzinformiert
Information zur Kooperationspraxis - |
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Rechtliche Hinweise zur Osteopathie |
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Die Osteopathie sowie alle Fachbereiche (wie Kinderosteopathie, Sportosteopathie, Rationale Osteopathie etc.) sind nach den Grundsätzen der evidenzbasierten Medizin keine anerkannten Therapieverfahren. |
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Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die Anwendung der manuellen Verfahren der Osteopathie zur Behandlung, Linderung oder Heilung von Erkrankungen keine ausreichende wissenschaftliche Evidenz vorliegt. |
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Trotzdem werden unterschiedliche Verfahren der manuellen Behandlung seit Jahrhunderten angewandt. In der modernen Rationalen Osteopathie bedient man sich heutzutage deshalb der Methode des sogenannten Clinical Reasoning im Rahmen eines evidenzinformierten Vorgehens, um Patientensicherheit herzustellen und den Behandlungsverlauf zu evaluieren. Für mehr Information (bitte hier weiterlesen). |
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Berufsrechtliche Regelungen und |
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Die Anwendung der Osteopathie oder osteopathischer Verfahren ist in Deutschland rechtlich als Ausübung der Heilkunde eingestuft. Nach der maßgeblichen Rechtsprechung wird die Osteopathie in ihrer Gesamtheit als untrennbare Heilkunde gewertet. Die Rechtsprechung grenzt die Befugnisse hierzu wie folgt ab: |
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Vorbehalt für Ärzte und Heilpraktiker:
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Herr Czepan praktiziert Osteopathie als eine Heilkunde im Rahmen der berufsrechtlichen Regelungen des Heilpraktikergesetzes. |
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Heilmittelwerbung und |
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Gerichte in Deutschland befassen sich mit Osteopathie meist im Rahmen von wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten (Irreführung).
Nach ständiger Rechtsprechung
fehlen für alle manuellen osteopathischen Behandlungen wissenschaftlich gesicherte Belege für eine therapeutische Wirksamkeit bei Erkrankungen:
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Zertifizierungen und internationale |
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**Qualitätssicherung: |
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Nationale & internationale Zulassungen: |
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Rechtliche Einordnung: |
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Verbandliche Zertifizierung: |
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Qualifikation nach Schweizer Standards
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Die auf diesen Webseiten genannten Qualifikationen (wie "Abschluss nach Schweizer Standard" oder die Erteilung einer kantonalen Berufsausübungsbewilligung als Osteopath in der Schweiz) beziehen sich ausschließlich auf die dortige formelle, staatliche und interkantonale Reglementierung des Berufsstandes und legitimiert die Tätigkeit in der Primärversorgung im Gesundheitswesen der Schweiz. |
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Akkreditierungen: |
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Wichtiger Hinweis: |